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Satz
BGB 177. 1 Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag , so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 177. 1
Schließt
jemand
ohne
Vertretungsmacht
im
Namen
eines
anderen
einen
Vertrag
,
so
hängt
die
Wirksamkeit
des
Vertrags
für
und
gegen
den
Vertretenen
von
dessen
Genehmigung
ab
.
Englisch
BGB 177. 1 If a person enters into a contract in the name of another without power of agency , then the effectiveness of the contract to the benefit or detriment of the principal requires the ratification of the principal .