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Satz
BGB 164. 1 Eine Willenserklärung , die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt , wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen . Es macht keinen Unterschied , ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben , dass sie in dessen Namen erfolgen soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 164. 1
Eine
Willenserklärung
,
die
jemand
innerhalb
der
ihm
zustehenden
Vertretungsmacht
im
Namen
des
Vertretenen
abgibt
,
wirkt
unmittelbar
für
und
gegen
den
Vertretenen
.
Es
macht
keinen
Unterschied
,
ob
die
Erklärung
ausdrücklich
im
Namen
des
Vertretenen
erfolgt
oder
ob
die
Umstände
ergeben
,
dass
sie
in
dessen
Namen
erfolgen
soll
.
Englisch
BGB 164. 1 A declaration of intent which a person makes within the scope of his own power of agency in the name of a principal takes effect directly in favour of and against the principal . It is irrelevant whether the declaration is made explicitly in the name of the principal , or whether it may be gathered from the circumstances that it is to be made in his name .