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Satz
BGB 160. 1 Wer unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigt ist , kann im Falle des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Teil verlangen , wenn dieser während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 160. 1
Wer
unter
einer
aufschiebenden
Bedingung
berechtigt
ist
,
kann
im
Falle
des
Eintritts
der
Bedingung
Schadensersatz
von
dem
anderen
Teil
verlangen
,
wenn
dieser
während
der
Schwebezeit
das
von
der
Bedingung
abhängige
Recht
durch
sein
Verschulden
vereitelt
oder
beeinträchtigt
.
Englisch
BGB 160. 1 Any person who has a right subject to a condition precedent may , in the case of the satisfaction of the condition , demand damages from the other party if the latter , during the period of suspense , is at fault for defeating or adversely affecting the right dependent on the condition .