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Satz
BGB 158. 1 Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen , so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 158. 1
Wird
ein
Rechtsgeschäft
unter
einer
aufschiebenden
Bedingung
vorgenommen
,
so
tritt
die
von
der
Bedingung
abhängig
gemachte
Wirkung
mit
dem
Eintritt
der
Bedingung
ein
.
Englisch
BGB 158. 1 If a legal transaction is entered into subject to a condition precedent , the legal transaction that is subject to the condition comes into effect when the condition is satisfied .