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Satz
BGB 154. 2 Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden , so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen , bis die Beurkundung erfolgt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 154. 2
Ist
eine
Beurkundung
des
beabsichtigten
Vertrags
verabredet
worden
,
so
ist
im
Zweifel
der
Vertrag
nicht
geschlossen
,
bis
die
Beurkundung
erfolgt
ist
.
Englisch
BGB 154. 2 If notarial recording of the contract contemplated has been arranged , the contract is , in case of doubt , not entered into until the recording has taken place .