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Satz
BGB 154. 1 Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben , über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll , ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen . Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend , wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 154. 1
Solange
nicht
die
Parteien
sich
über
alle
Punkte
eines
Vertrags
geeinigt
haben
,
über
die
nach
der
Erklärung
auch
nur
einer
Partei
eine
Vereinbarung
getroffen
werden
soll
,
ist
im
Zweifel
der
Vertrag
nicht
geschlossen
.
Die
Verständigung
über
einzelne
Punkte
ist
auch
dann
nicht
bindend
,
wenn
eine
Aufzeichnung
stattgefunden
hat
.
Englisch
BGB 154. 1 As long as the parties have not yet agreed on all points of a contract on which an agreement was required to be reached according to the declaration even of only one party , the contract is , in case of doubt , not entered into . An agreement on individual points is not legally binding even if they have been recorded .