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Satz
BGB 146 Der Antrag erlischt , wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 146
Der
Antrag
erlischt
,
wenn
er
dem
Antragenden
gegenüber
abgelehnt
oder
wenn
er
nicht
diesem
gegenüber
nach
den
§§ 147
bis
149
rechtzeitig
angenommen
wird
.