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Satz
BGB 145 Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt , ist an den Antrag gebunden , es sei denn , dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 145
Wer
einem
anderen
die
Schließung
eines
Vertrags
anträgt
,
ist
an
den
Antrag
gebunden
,
es
sei
denn
,
dass
er
die
Gebundenheit
ausgeschlossen
hat
.