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Satz
BGB 141. 2 Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt , so sind diese im Zweifel verpflichtet , einander zu gewähren , was sie haben würden , wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 141. 2
Wird
ein
nichtiger
Vertrag
von
den
Parteien
bestätigt
,
so
sind
diese
im
Zweifel
verpflichtet
,
einander
zu
gewähren
,
was
sie
haben
würden
,
wenn
der
Vertrag
von
Anfang
an
gültig
gewesen
wäre
.
Englisch
BGB 141. 2 If a void contract is confirmed by the parties , then in case of doubt they are obliged to grant to each other what they would have granted if the contract had been valid from the beginning .