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Satz
BGB 140 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts , so gilt das letztere , wenn anzunehmen ist , dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 140
Entspricht
ein
nichtiges
Rechtsgeschäft
den
Erfordernissen
eines
anderen
Rechtsgeschäfts
,
so
gilt
das
letztere
,
wenn
anzunehmen
ist
,
dass
dessen
Geltung
bei
Kenntnis
der
Nichtigkeit
gewollt
sein
würde
.