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Satz
BGB 137 Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden . Die Wirksamkeit einer Verpflichtung , über ein solches Recht nicht zu verfügen , wird durch diese Vorschrift nicht berührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 137
Die
Befugnis
zur
Verfügung
über
ein
veräußerliches
Recht
kann
nicht
durch
Rechtsgeschäft
ausgeschlossen
oder
beschränkt
werden
.
Die
Wirksamkeit
einer
Verpflichtung
,
über
ein
solches
Recht
nicht
zu
verfügen
,
wird
durch
diese
Vorschrift
nicht
berührt
.