kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 135. 1 Verstößt die Verfügung über einen Gegenstand gegen ein gesetzliches Veräußerungsverbot , das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt , so ist sie nur diesen Personen gegenüber unwirksam . Der rechtsgeschäftlichen Verfügung steht eine Verfügung gleich , die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erfolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 135. 1
Verstößt
die
Verfügung
über
einen
Gegenstand
gegen
ein
gesetzliches
Veräußerungsverbot
,
das
nur
den
Schutz
bestimmter
Personen
bezweckt
,
so
ist
sie
nur
diesen
Personen
gegenüber
unwirksam
.
Der
rechtsgeschäftlichen
Verfügung
steht
eine
Verfügung
gleich
,
die
im
Wege
der
Zwangsvollstreckung
oder
der
Arrestvollziehung
erfolgt
.
Englisch
BGB 135. 1 If the disposition of a thing violates a statutory prohibition against disposal intended solely for the protection of particular persons , the disposition is ineffective only in relation to these persons . A disposition by legal transaction is equivalent to a disposition which is effected by means of execution or attachment .