kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 131. 1 Wird die Willenserklärung einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegeben , so wird sie nicht wirksam , bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 131. 1
Wird
die
Willenserklärung
einem
Geschäftsunfähigen
gegenüber
abgegeben
,
so
wird
sie
nicht
wirksam
,
bevor
sie
dem
gesetzlichen
Vertreter
zugeht
.
Englisch
BGB 131. 1 If a declaration of intent is made to a person incapable of contracting , it does not become effective until it has reached his legal representative .