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Satz
BGB 127a Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 127a
Die
notarielle
Beurkundung
wird
bei
einem
gerichtlichen
Vergleich
durch
die
Aufnahme
der
Erklärungen
in
ein
nach
den
Vorschriften
der
Zivilprozessordnung
errichtetes
Protokoll
ersetzt
.
Englisch
BGB 127a In the event of a court settlement , the recording of declarations in a court record drawn up in accordance with the provisions under the Code of Civil Procedure [ Zivilprozessordnung ] replaces notarial recording .