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Satz
BGB 126. 2 Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen . Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen , so genügt es , wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 126. 2
Bei
einem
Vertrag
muss
die
Unterzeichnung
der
Parteien
auf
derselben
Urkunde
erfolgen
.
Werden
über
den
Vertrag
mehrere
gleichlautende
Urkunden
aufgenommen
,
so
genügt
es
,
wenn
jede
Partei
die
für
die
andere
Partei
bestimmte
Urkunde
unterzeichnet
.
Englisch
BGB 126. 2 In the case of a contract , the signature of the parties must be made on the same document . If more than one counterpart of the contract is drawn up , it suffices if each party signs the document intended for the other party .