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Satz
BGB 123. 2 Hat ein Dritter die Täuschung verübt , so ist eine Erklärung , die einem anderen gegenüber abzugeben war , nur dann anfechtbar , wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste . Soweit ein anderer als derjenige , welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war , aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat , ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar , wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 123. 2
Hat
ein
Dritter
die
Täuschung
verübt
,
so
ist
eine
Erklärung
,
die
einem
anderen
gegenüber
abzugeben
war
,
nur
dann
anfechtbar
,
wenn
dieser
die
Täuschung
kannte
oder
kennen
musste
.
Soweit
ein
anderer
als
derjenige
,
welchem
gegenüber
die
Erklärung
abzugeben
war
,
aus
der
Erklärung
unmittelbar
ein
Recht
erworben
hat
,
ist
die
Erklärung
ihm
gegenüber
anfechtbar
,
wenn
er
die
Täuschung
kannte
oder
kennen
musste
.
Englisch
BGB 123. 2 If a third party committed this deceit , a declaration that had to be made to another may be avoided only if the latter knew of the deceit or ought to have known it . If a person other than the person to whom the declaration was to be made acquired a right as a direct result of the declaration , the declaration made to him may be avoided if he knew or ought to have known of the deceit .