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Satz
BGB 122. 2 Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte ( kennen musste ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 122. 2
Die
Schadensersatzpflicht
tritt
nicht
ein
,
wenn
der
Beschädigte
den
Grund
der
Nichtigkeit
oder
der
Anfechtbarkeit
kannte
oder
infolge
von
Fahrlässigkeit
nicht
kannte
(
kennen
musste
) .
Englisch
BGB 122. 2 A duty to pay damages does not arise if the injured person knew the reason for the voidness or the voidability or did not know it as a result of his negligence ( ought to have known it ) .