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DeutschBGB 113. 3 Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund , so kann die Ermächtigung , wenn sie von ihm verweigert wird , auf Antrag des Minderjährigen durch das Familiengericht ersetzt werden . Das Familiengericht hat die Ermächtigung zu ersetzen , wenn sie im Interesse des Mündels liegt .
EnglischBGB 113. 3 If the legal representative is a guardian , the authorisation , if he refuses it , may , on the application of the minor , be replaced by the family court . The family court must give substitute authorisation if it is in the interest of the ward .