kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 113. 3 Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund , so kann die Ermächtigung , wenn sie von ihm verweigert wird , auf Antrag des Minderjährigen durch das Familiengericht ersetzt werden . Das Familiengericht hat die Ermächtigung zu ersetzen , wenn sie im Interesse des Mündels liegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 113. 3
Ist
der
gesetzliche
Vertreter
ein
Vormund
,
so
kann
die
Ermächtigung
,
wenn
sie
von
ihm
verweigert
wird
,
auf
Antrag
des
Minderjährigen
durch
das
Familiengericht
ersetzt
werden
.
Das
Familiengericht
hat
die
Ermächtigung
zu
ersetzen
,
wenn
sie
im
Interesse
des
Mündels
liegt
.
Englisch
BGB 113. 3 If the legal representative is a guardian , the authorisation , if he refuses it , may , on the application of the minor , be replaced by the family court . The family court must give substitute authorisation if it is in the interest of the ward .