kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 113. 1 Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen , in Dienst oder in Arbeit zu treten , so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig , welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst - oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen . Ausgenommen sind Verträge , zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 113. 1
Ermächtigt
der
gesetzliche
Vertreter
den
Minderjährigen
,
in
Dienst
oder
in
Arbeit
zu
treten
,
so
ist
der
Minderjährige
für
solche
Rechtsgeschäfte
unbeschränkt
geschäftsfähig
,
welche
die
Eingehung
oder
Aufhebung
eines
Dienst
-
oder
Arbeitsverhältnisses
der
gestatteten
Art
oder
die
Erfüllung
der
sich
aus
einem
solchen
Verhältnis
ergebenden
Verpflichtungen
betreffen
.
Ausgenommen
sind
Verträge
,
zu
denen
der
Vertreter
der
Genehmigung
des
Familiengerichts
bedarf
.
Englisch
BGB 113. 1 If the legal representative authorises the minor to enter service or employment , the minor has unlimited capacity to enter into transactions that relate to entering or leaving service or employment of the permitted nature or performing the duties arising from such a relationship . Contracts are excluded for which the legal representative needs the ratification of the family court .