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Satz
BGB 112. 1 Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts , so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig , welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt . Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte , zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 112. 1
Ermächtigt
der
gesetzliche
Vertreter
mit
Genehmigung
des
Familiengerichts
den
Minderjährigen
zum
selbständigen
Betrieb
eines
Erwerbsgeschäfts
,
so
ist
der
Minderjährige
für
solche
Rechtsgeschäfte
unbeschränkt
geschäftsfähig
,
welche
der
Geschäftsbetrieb
mit
sich
bringt
.
Ausgenommen
sind
Rechtsgeschäfte
,
zu
denen
der
Vertreter
der
Genehmigung
des
Familiengerichts
bedarf
.
Englisch
BGB 112. 1 If the legal representative , with the ratification of the family court , authorises the minor to operate a trade or business independently , the minor has unlimited capacity to contract for such transactions as the business operations entail . Legal transactions are excluded for which the representative needs the ratification of the family court .