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Satz
BGB 109. 2 Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt , so kann er nur widerrufen , wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 109. 2
Hat
der
andere
Teil
die
Minderjährigkeit
gekannt
,
so
kann
er
nur
widerrufen
,
wenn
der
Minderjährige
der
Wahrheit
zuwider
die
Einwilligung
des
Vertreters
behauptet
hat
;
er
kann
auch
in
diesem
Falle
nicht
widerrufen
,
wenn
ihm
das
Fehlen
der
Einwilligung
bei
dem
Abschluss
des
Vertrags
bekannt
war
.
Englisch
BGB 109. 2 If the other party realised that he was dealing with a minor , he may revoke the contract only if the minor untruthfully stated that the legal representative had given consent ; he may not revoke in this case either if , when the contract was entered into , he had notice of the lack of consent .