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DeutschBGB 108. 2 Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen ; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam . Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
EnglischBGB 108. 2 If the other party requests the representative to declare his ratification , the declaration can only be made to the other party ; a declaration or refusal of ratification made to the minor before the request of the other party is ineffective . The ratification may only be declared before the expiry of two weeks after receipt of the demand ; if ratification is not declared , it is considered to have been refused .