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Satz
BGB 108. 1 Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters , so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 108. 1
Schließt
der
Minderjährige
einen
Vertrag
ohne
die
erforderliche
Einwilligung
des
gesetzlichen
Vertreters
,
so
hängt
die
Wirksamkeit
des
Vertrags
von
der
Genehmigung
des
Vertreters
ab
.
Englisch
BGB 108. 1 If the minor enters into a contract without the necessary consent of the legal representative , the effectiveness of the contract is subject to the ratification of the legal representative .