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Satz
BGB 105a Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens , das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann , so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und , soweit vereinbart , Gegenleistung als wirksam , sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind . Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 105a
Tätigt
ein
volljähriger
Geschäftsunfähiger
ein
Geschäft
des
täglichen
Lebens
,
das
mit
geringwertigen
Mitteln
bewirkt
werden
kann
,
so
gilt
der
von
ihm
geschlossene
Vertrag
in
Ansehung
von
Leistung
und
,
soweit
vereinbart
,
Gegenleistung
als
wirksam
,
sobald
Leistung
und
Gegenleistung
bewirkt
sind
.
Satz
1
gilt
nicht
bei
einer
erheblichen
Gefahr
für
die
Person
oder
das
Vermögen
des
Geschäftsunfähigen
.
Englisch
BGB 105a If a person of full age incapable of contracting enters into an everyday transaction that can be effected with funds of low value , the contract he enters into is regarded as effective with regard to performance and , if agreed , consideration , as soon as performance has been effected and consideration rendered . Sentence 1 above does not apply in the case of considerable danger to the person or the property of the person incapable of contracting .