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Satz
BGB 97. 2 Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft . Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 97. 2
Die
vorübergehende
Benutzung
einer
Sache
für
den
wirtschaftlichen
Zweck
einer
anderen
begründet
nicht
die
Zubehöreigenschaft
.
Die
vorübergehende
Trennung
eines
Zubehörstücks
von
der
Hauptsache
hebt
die
Zubehöreigenschaft
nicht
auf
.
Englisch
BGB 97. 2 The temporary use of a thing for the economic purpose of another thing does not give it the quality of an accessory . The temporary separation of an accessory from the main thing does not deprive it of the quality of an accessory .