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Satz
BGB 87. 2 Bei der Umwandlung des Zweckes soll der Wille des Stifters berücksichtigt werden , insbesondere soll dafür gesorgt werden , dass die Erträge des Stiftungsvermögens dem Personenkreis , dem sie zustatten kommen sollten , im Sinne des Stifters erhalten bleiben . Die Behörde kann die Verfassung der Stiftung ändern , soweit die Umwandlung des Zweckes es erfordert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 87. 2
Bei
der
Umwandlung
des
Zweckes
soll
der
Wille
des
Stifters
berücksichtigt
werden
,
insbesondere
soll
dafür
gesorgt
werden
,
dass
die
Erträge
des
Stiftungsvermögens
dem
Personenkreis
,
dem
sie
zustatten
kommen
sollten
,
im
Sinne
des
Stifters
erhalten
bleiben
.
Die
Behörde
kann
die
Verfassung
der
Stiftung
ändern
,
soweit
die
Umwandlung
des
Zweckes
es
erfordert
.
Englisch
BGB 87. 2 When the objects are altered , the intention of the founder should be taken into account , and in particular , it should be ensured that the income of the foundation assets is maintained for the group of persons that it was meant to benefit , as intended by the founder . The public authority may amend the constitution of the foundation to the extent that the alteration of the objects requires this .