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Satz
BGB 86 Die Vorschriften der §§ 26 und 27 Absatz 3 und der §§ 28 bis 31a und 42 finden auf Stiftungen entsprechende Anwendung , die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1 , des § 27 Absatz 3 und des § 28 jedoch nur insoweit , als sich nicht aus der Verfassung , insbesondere daraus , dass die Verwaltung der Stiftung von einer öffentlichen Behörde geführt wird , ein anderes ergibt . Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 2 und des § 29 finden auf Stiftungen , deren Verwaltung von einer öffentlichen Behörde geführt wird , keine Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 86
Die
Vorschriften
der
§§ 26
und
27
Absatz
3
und
der
§§ 28
bis
31a
und
42
finden
auf
Stiftungen
entsprechende
Anwendung
,
die
Vorschriften
des
§ 26
Absatz
2
Satz
1 ,
des
§ 27
Absatz
3
und
des
§ 28
jedoch
nur
insoweit
,
als
sich
nicht
aus
der
Verfassung
,
insbesondere
daraus
,
dass
die
Verwaltung
der
Stiftung
von
einer
öffentlichen
Behörde
geführt
wird
,
ein
anderes
ergibt
.
Die
Vorschriften
des
§ 26
Absatz
2
Satz
2
und
des
§ 29
finden
auf
Stiftungen
,
deren
Verwaltung
von
einer
öffentlichen
Behörde
geführt
wird
,
keine
Anwendung
.