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Satz
BGB 82 Wird die Stiftung als rechtsfähig anerkannt , so ist der Stifter verpflichtet , das in dem Stiftungsgeschäft zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen . Rechte , zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt , gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung über , sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft sich ein anderer Wille des Stifters ergibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 82
Wird
die
Stiftung
als
rechtsfähig
anerkannt
,
so
ist
der
Stifter
verpflichtet
,
das
in
dem
Stiftungsgeschäft
zugesicherte
Vermögen
auf
die
Stiftung
zu
übertragen
.
Rechte
,
zu
deren
Übertragung
der
Abtretungsvertrag
genügt
,
gehen
mit
der
Anerkennung
auf
die
Stiftung
über
,
sofern
nicht
aus
dem
Stiftungsgeschäft
sich
ein
anderer
Wille
des
Stifters
ergibt
.