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Satz
BGB 79. 5 Zuständige Stelle ist die Landesjustizverwaltung . Örtlich zuständig ist die Landesjustizverwaltung , in deren Zuständigkeitsbereich das betreffende Amtsgericht liegt . Die Zuständigkeit kann durch Rechtsverordnung der Landesregierung abweichend geregelt werden . Sie kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen . Die Länder können auch die Übertragung der Zuständigkeit auf die zuständige Stelle eines anderen Landes vereinbaren .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 79. 5
Zuständige
Stelle
ist
die
Landesjustizverwaltung
.
Örtlich
zuständig
ist
die
Landesjustizverwaltung
,
in
deren
Zuständigkeitsbereich
das
betreffende
Amtsgericht
liegt
.
Die
Zuständigkeit
kann
durch
Rechtsverordnung
der
Landesregierung
abweichend
geregelt
werden
.
Sie
kann
diese
Ermächtigung
durch
Rechtsverordnung
auf
die
Landesjustizverwaltung
übertragen
.
Die
Länder
können
auch
die
Übertragung
der
Zuständigkeit
auf
die
zuständige
Stelle
eines
anderen
Landes
vereinbaren
.
Englisch
BGB 79. 5 The competent agency is the Land justice administration authority . The agency with local jurisdiction is the public authority in whose district the competent local court [ Amtsgericht ] is situated . This provision on jurisdiction may be varied by statutory order of the Land government . The Land government may transfer this authorisation to the Land justice administration authority by statutory order . The Länder may also agree to the jurisdiction being transferred to the competent agency of another Land .