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DeutschBGB 74. 2 Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch den Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit aufgelöst , so hat der Vorstand die Auflösung zur Eintragung anzumelden . Der Anmeldung ist im ersteren Fall eine Abschrift des Auflösungsbeschlusses beizufügen .
EnglischBGB 74. 2 If the association is dissolved by resolution of the general meeting or by the expiry of the time determined for the duration of the association , the board must notify the dissolution to be registered . In the former case , a copy of the resolution for dissolution must be attached to the notification .