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Satz
BGB 74. 1 Die Auflösung des Vereins sowie die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist in das Vereinsregister einzutragen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 74. 1
Die
Auflösung
des
Vereins
sowie
die
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit
ist
in
das
Vereinsregister
einzutragen
.
Englisch
BGB 74. 1 The dissolution of the association and the deprivation of legal personality must be entered in the register of associations . If insolvency proceedings are commenced , no entry is made in the register .