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Satz
BGB 60 Die Anmeldung ist , wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist , von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 60
Die
Anmeldung
ist
,
wenn
den
Erfordernissen
der
§§ 56
bis
59
nicht
genügt
ist
,
von
dem
Amtsgericht
unter
Angabe
der
Gründe
zurückzuweisen
.