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Satz
BGB 58 Die Satzung soll Bestimmungen enthalten : 1. über den Eintritt und Austritt der Mitglieder , 2. darüber , ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind , 3. über die Bildung des Vorstandes , 4. über die Voraussetzungen , unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist , über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 58
Die
Satzung
soll
Bestimmungen
enthalten
: 1.
über
den
Eintritt
und
Austritt
der
Mitglieder
, 2.
darüber
,
ob
und
welche
Beiträge
von
den
Mitgliedern
zu
leisten
sind
, 3.
über
die
Bildung
des
Vorstandes
, 4.
über
die
Voraussetzungen
,
unter
denen
die
Mitgliederversammlung
zu
berufen
ist
,
über
die
Form
der
Berufung
und
über
die
Beurkundung
der
Beschlüsse
.