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Satz
BGB 57. 1 Die Satzung muss den Zweck , den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben , dass der Verein eingetragen werden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 57. 1
Die
Satzung
muss
den
Zweck
,
den
Namen
und
den
Sitz
des
Vereins
enthalten
und
ergeben
,
dass
der
Verein
eingetragen
werden
soll
.
Englisch
BGB 57. 1 The articles of association must contain the objects , the name and the seat of the association and indicate that the association is to be registered .