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Satz
BGB 52. 2 Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig , so darf das Vermögen den Anfallberechtigten nur ausgeantwortet werden , wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 52. 2
Ist
die
Berichtigung
einer
Verbindlichkeit
zur
Zeit
nicht
ausführbar
oder
ist
eine
Verbindlichkeit
streitig
,
so
darf
das
Vermögen
den
Anfallberechtigten
nur
ausgeantwortet
werden
,
wenn
dem
Gläubiger
Sicherheit
geleistet
ist
.
Englisch
BGB 52. 2 If the discharge of an obligation is not possible at the time , or if an obligation is disputed , the property may be distributed to the persons entitled to receive it only if security is provided to the creditor .