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Satz
BGB 52. 1 Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht , so ist der geschuldete Betrag , wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist , für den Gläubiger zu hinterlegen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 52. 1
Meldet
sich
ein
bekannter
Gläubiger
nicht
,
so
ist
der
geschuldete
Betrag
,
wenn
die
Berechtigung
zur
Hinterlegung
vorhanden
ist
,
für
den
Gläubiger
zu
hinterlegen
.
Englisch
BGB 52. 1 If a known creditor does not register his claim , the amount owed , if the right to deposit exists , must be deposited for the creditor .