kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 51 Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit ausgeantwortet werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 51
Das
Vermögen
darf
den
Anfallberechtigten
nicht
vor
dem
Ablauf
eines
Jahres
nach
der
Bekanntmachung
der
Auflösung
des
Vereins
oder
der
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit
ausgeantwortet
werden
.