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Satz
BGB 48. 2 Die Liquidatoren haben die rechtliche Stellung des Vorstands , soweit sich nicht aus dem Zwecke der Liquidation ein anderes ergibt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 48. 2
Die
Liquidatoren
haben
die
rechtliche
Stellung
des
Vorstands
,
soweit
sich
nicht
aus
dem
Zwecke
der
Liquidation
ein
anderes
ergibt
.
Englisch
BGB 48. 2 The liquidators have the legal status of the board , unless the purpose of the liquidation leads to a different conclusion .