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Satz
BGB 41 Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden . Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich , wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 41
Der
Verein
kann
durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
aufgelöst
werden
.
Zu
dem
Beschluss
ist
eine
Mehrheit
von
drei
Vierteln
der
abgegebenen
Stimmen
erforderlich
,
wenn
nicht
die
Satzung
ein
anderes
bestimmt
.