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Satz
BGB 40 Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1 , des § 27 Absatz 1 und 3 , der §§ 28 , 31a Abs . 1 Satz 2 sowie der §§ 32 , 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt . Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 40
Die
Vorschriften
des
§ 26
Absatz
2
Satz
1 ,
des
§ 27
Absatz
1
und
3 ,
der
§§ 28 , 31a
Abs
. 1
Satz
2
sowie
der
§§ 32 , 33
und
38
finden
insoweit
keine
Anwendung
als
die
Satzung
ein
anderes
bestimmt
.
Von
§ 34
kann
auch
für
die
Beschlussfassung
des
Vorstands
durch
die
Satzung
nicht
abgewichen
werden
.