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Satz
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DeutschBGB 40 Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1 , des § 27 Absatz 1 und 3 , der §§ 28 , 31a Abs . 1 Satz 2 sowie der §§ 32 , 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt . Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden .