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Satz
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DeutschBGB 31a. 2 Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet , so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen . Satz 1 gilt nicht , wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde .