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Satz
BGB 28 Bei einem Vorstand , der aus mehreren Personen besteht , erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 28
Bei
einem
Vorstand
,
der
aus
mehreren
Personen
besteht
,
erfolgt
die
Beschlussfassung
nach
den
für
die
Beschlüsse
der
Mitglieder
des
Vereins
geltenden
Vorschriften
der
§§ 32
und
34.