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Satz
BGB 25 Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird , soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht , durch die Vereinssatzung bestimmt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 25
Die
Verfassung
eines
rechtsfähigen
Vereins
wird
,
soweit
sie
nicht
auf
den
nachfolgenden
Vorschriften
beruht
,
durch
die
Vereinssatzung
bestimmt
.