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Satz
BGB 21 Ein Verein , dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist , erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 21
Ein
Verein
,
dessen
Zweck
nicht
auf
einen
wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb
gerichtet
ist
,
erlangt
Rechtsfähigkeit
durch
Eintragung
in
das
Vereinsregister
des
zuständigen
Amtsgerichts
.