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Satz
BGB 14. 1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 14. 1
Unternehmer
ist
eine
natürliche
oder
juristische
Person
oder
eine
rechtsfähige
Personengesellschaft
,
die
bei
Abschluss
eines
Rechtsgeschäfts
in
Ausübung
ihrer
gewerblichen
oder
selbständigen
beruflichen
Tätigkeit
handelt
.
Englisch
BGB 14. 1 An entrepreneur means a natural or legal person or a partnership with legal personality who or which , when entering into a legal transaction , acts in exercise of his or its trade , business or profession .