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Satz
BGB 7. 1 Wer sich an einem Ort ständig niederlässt , begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 7. 1
Wer
sich
an
einem
Ort
ständig
niederlässt
,
begründet
an
diesem
Ort
seinen
Wohnsitz
.
Englisch
BGB 7. 1 A person who settles permanently in a place establishes his residence in that place .