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DeutschKte 2492 Jeder muß sich in bezug auf das Privatleben anderer Menschen gebührende Zurückhaltung auferlegen . Jene , die für die Weitergabe von Informationen verantwortlich sind , müssen das Gemeinwohl und die Achtung persönlicher Rechte in ein gerechtes Verhältnis bringen . Informationen über das Privatleben von Personen , die eine politische oder öffentliche Tätigkeit ausüben , sind soweit zu verurteilen , als sie deren Intimsphäre und Freiheit verletzen .