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DeutschKte 2491 Berufsgeheimnisse - die z . B . Politiker , Militärangehörige , Ärzte und Juristen bewahren müssen - oder vertrauliche Mitteilungen , die unter dem Siegel der Verschwiegenheit gemacht wurden , dürfen nicht verraten werden , außer wenn der Sonderfall eintritt , daß die Bewahrung des Geheimnisses dem , der es anvertraut , oder dem , dem es anvertraut wird , oder einem Dritten einen sehr großen Schaden zufügen würde , der sich nur durch die Verbreitung der Wahrheit verhüten läßt . Private Informationen , die für andere nachteilig sind , dürfen selbst dann , wenn sie nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurden , nicht ohne einen entsprechend wichtigen Grund weiterverbreitet werden .