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DeutschKte 2489 Eine Bitte um Wissen oder Mitteilung muß stets mit Nächstenliebe und Achtung vor der Wahrheit beantwortet werden . Das Wohl und die Sicherheit 1 anderer , die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe , etwas , das nicht bekanntwerden soll , zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen . Die Pflicht , Ärgernis zu vermeiden , fordert oft strenge Diskretion . Niemand ist verpflichtet , die Wahrheit Personen zu enthüllen , die kein Recht auf deren Kenntnis haben [ Vgl . Sir 27,16 ; Spr 25 , 9-10 ] .