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DeutschKte 1567 Die Priester bilden , als vorsorgende Mitarbeiter des bischöflichen Standes und als dessen Hilfe und Werkzeug , zum Dienst am Volk Gottes gerufen , zusammen mit ihrem Bischof ein einziges Presbyterium , dem freilich verschiedene Pflichten aufgetragen sind . In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie den Bischof , mit dem sie in vertrauensvoller und hochherziger Gesinnung verbunden sind , gewissermaßen gegenwärtig , nehmen entsprechend ihrem Anteil seine Aufgaben und seine Sorgen auf sich und stellen sich täglich in ihren Dienst ( LG 28 ) . Die Priester dürfen ihren Dienst nur in Abhängigkeit vom Bischof und in Gemeinschaft mit ihm ausüben . Das Gehorsamsversprechen , das sie bei der Weihe dem Bischof geben , und der Friedenskuß des Bischofs am Schluß der Weiheliturgie sind ein Zeichen dafür , daß der Bischof sie als seine Mitarbeiter , seine Söhne , seine Brüder und seine Freunde ansieht , und daß sie ihm dafür Liebe und Gehorsam schulden .